Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen der Sanierungseignung sind u. a. das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
mehrStellt ein im familiären Umfeld überlassener größerer Geldbetrag keine reine Gefälligkeit dar, besteht ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung.
mehr§ 15b EStG regelt das Abzugsverbot von Verlusten im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen.
mehrEin Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Arbeitnehmer dort Treibstoff für die Fahrt zur Arbeit nachtanken wollte.
mehrEin auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR Bezug nimmt, kann seitens des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach den Vorschriften des BGB gekündigt werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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